Vereinsordnung

Jedes erwachsene aktive Vereinsmitglied ist verpflichtet, unentgeltlich jährlich 5 Arbeitsstunden bis zum 31.10. eines jeden Jahres zu leisten. Die Verpflichtung endet in dem Jahr, in dem das aktive Vereinsmitglied das 70 Lebensjahr vollendet. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde ist 8,00 € zu zahlen. Die Arbeitsumlage wird am 15.11. eines jeden Jahres erhoben, soweit der Arbeitseinsatz noch nicht geleistet wurde. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Arbeitsstundenordnung.

Der jeweils Verantwortliche verteilt und bestätigt die geleisteten verpflichtet Stunden. Er meldet die Stunden an den Anlagenwart, der die Stundenkonten führt.

Tätigkeit Stunde Verantwortlich

Arbeiten auf der Clubanlage nach Anweisung des
Platz-/Anlagenwartes wie z.B.

• Platzinstandsetzung
• Reinigungsarbeiten
• Gärtnerische Tätigkeiten
• Reparaturen usw.

je Arbeits Std. Platz-/ Anlagenwart

Fahrten zu Punktspielen Kinder- und Jugendmannschaften 5/Spiel. Sport-/ Jugendwart

Betreuung bei Heimspielen der Kinder- und Jugendmannschaften 5/Spiel. Sport-/ Jugendwart

Zusatztraining unentgeltlich
(in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand)

5/Spiel. Sport-/ Jugendwart

Helfer bei bei Veranstaltungen des Vereins 5/Spiel. Sport-/ Jugendwart

Gesamtvorstand Gesamtvorstand

Mitglieder von Ausschüssen Gesamtvorstand

Tennisplatzordnung (Stand März 2011)

Die Benutzung der Tennisplätze inklusive aller dazugehörigen Anlagen wie Umkleide- und Sanitärräume, Clubhaus usw. erfolgt für alle auf eigene Gefahr. Der Tennisverein übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung. Spieler, die die Einrichtungen des Vereines beschädigen, haften für diese Schäden und können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Für Kinder sind die Eltern haftbar. Den Anweisungen des Gesamtvorstandes und des Platzwartes ist Folge zu leisten.

1. Die Einhaltung der Tennisplatzordnung ist für jede Spielerin/jeden Spieler verbindlich.

2. Der Tennisplatz darf nur mit Tennisschuhen, in entsprechender Kleidung und nur für den Tennisspielbetrieb betreten werden.

3. Der Tennisplatz muss freigegeben und bespielbar sein. Die Entscheidung, ob der Platz bespielbar
ist oder nicht, obliegt dem Anlagenwart bzw. Platzwart. Unbespielbare Plätze werden entsprechend gekennzeichnet.

4. Die Spielzeit auf den Plätzen beträgt 60 Minuten inklusive Platzpflege. Ein Weiterspielen nach Beendigung der Spielzeit ist nur dann gestattet, wenn keine anderen Mitglieder warten.

5. Bei Trockenheit ist der Platz vor und nach dem Spiel ausreichend zu bewässern.

6. Die Plätze sind nach dem Spiel von außen nach innen abzuziehen. Sind beim Spiel gröbere Unebenheiten oder Löcher entstanden, müssen diese vor dem Abziehen ausgebessert werden. Die
n müssen mit den vorhandenen Besen gesäubert werden. Die Geräte sind nach der Benutzung
wieder ordnungsgemäß abzustellen bzw. aufzuhängen.

7. Jede Spielerin/ Spieler hat sich auf der Anlage so zu benehmen, dass andere nicht gestört werden.

8. Die Umkleidekabinen dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden. Im Interesse aller Clubmitglieder ist vor allem aus Kostengründen Energie zu sparen; deshalb ist beim Verlassen der Umkleide- u. Sanitärräume immer das Licht auszuschalten und auf abgedrehte Brausen und Wasserhähne zu achten. Für Kleidung und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

9. Gastspieler: Alle Mitglieder werden gebeten, Gastspieler in die Anlage einzuweisen und diese so gut es geht zu unterstützen. Die Spielgebühr für Gäste beträgt 10,-€ pro Stunde/Gast und Platz. Wenn mit dem Gesamtvorstand nichts anderes vereinbart wurde, ist dieser Betrag vor Spielbeginn mit einem entsprechenden Beleg (Name, Datum und Spieldauer) im Briefkasten, im Gang zur Umkleide, oder beim Vereinswirt zu deponieren. Gastspieler dürfen die Anlage nutzen, wenn die Plätze nicht von Mitgliedern beansprucht werden

Tennishallenordnung (Stand März 2011)

Die Benutzung der Tennishalle inklusive aller dazugehörigen Anlagen wie Umkleide- und Sanitärräume, Clubhaus usw. erfolgt für alle auf eigene Gefahr. Der Tennisverein übernimmt für Unfälle keinerlei Haftung. Spieler, die die Einrichtungen des Vereines beschädigen, haften für diese Schäden und können vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Für Kinder sind die Eltern haftbar. Den Anweisungen des Gesamtvorstandes und des Platzwartes ist Folge zu leisten.

1. Die Halle darf nur in sauberen Tennishallenschuhen betreten werden. Dies sind Schuhe mit glatter
oder fein profilierter Sohle; keine Joggingschuhe oder Schuhe mit Stollenprofil.

2. Das Rauchen in der Halle und in den sanitären Anlagen ist verboten.

3. Durch Getränke und Speisen entstandene Verunreinigungen sind auf Kosten des Verursachers zu beseitigen.

4. Für das Umkleiden sind ausschließlich die Umkleideräume zu benutzen. Für Garderobe und Wertsachen wird nicht gehaftet.

5. Alle Einrichtungen der Halle inklusive Nebenräume sind schonend zu behandeln. Die Benutzer sind
für schuldhaft verursachte Schäden haftbar.

6. Tieren ist der Aufenthalt im gesamten Hallen- und Sanitärbereich nicht gestattet.

7. Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt der Verein keine Haftung für den entstandenen Nutzungsausfall. Sollte die Halle anderweitig seitens des Vereins benötigt werden, erhält der Mieter rechtzeitig Nachricht. Die ausgefallenen Stunden werden je nach Wunsch durch Ausgleichsstunden oder Rückvergütung ersetzt.

dlb